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BFH - Entscheidung vom 10.04.2002

IV B 51/01

Normen:
AO §§ 164 165 175 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1277

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Sie ist --sofern nicht bereits unzulässig-- jedenfalls unbegründet. 1. Nach Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) [...]
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