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BAG - Entscheidung vom 04.12.2002

10 AZR 113/02

Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vom 12. November 1986) § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziff. 12, 37
Manteltarifvertrag für das Metallbauer-Handwerk, das Maschinenbaumechaniker-Handwerk, das Werkzeugmacher-Handwerk, das Dreher-Handwerk, das Feinmechaniker-Handwerk, das Metallformer- und das Metallgießer-Handwerk in Hessen (MTV, vom 17. Oktober 1995,gültig ab 1. November 1995, sowie vom 13. August 1998, gültig ab 1. September 1998) § 1 Abs. 2

Fundstellen:
DB 2003, 1067
NZA 2003, 632

Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe VVaG (im folgenden ZVK). Sie ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des [...]
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