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BAG - Entscheidung vom 20.03.2002

4 AZR 101/01

Normen:
GG Art. 140 iVm. WRV Art. 137 Abs. 3
BGB § 613a Abs. 1
Richtlinie 2001/23/EG (vom 12. März 2001, vormals 98/50/EG, 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie)
Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst vom 25. Oktober 1979 der Evangelischen Kirche von Westfalen (Arbeitsrechts-Regelungsgesetz, ARRG)
Ordnung über die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 26. Juni 1986 (BAT-AO)
Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF)
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW/EKD)

Fundstellen:
AuR 2002, 184
AuR 2002, 184
BB 2003, 264
BFHE 101, 9
DB 2003, 104
NJW 2003, 989
NZA 2002, 1402

Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis über den 1. Oktober 1999 hinaus die Regelungen des sog. Bundes-Angestelltentarifvertrages in kirchlicher Fassung ( BAT -KF) anzuwenden sind und nicht die [...]
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