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BAG - Entscheidung vom 22.10.2002

3 AZR 629/01

Normen:
Gesetz zur Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf (UKEStrG) Art. 1 §§ 1 3
Erstes Hamburger Ruhegeldgesetz (1. RGG) § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1, 2 § 12 Abs. 1
BetrAVG § 18
GG Art. 70 Abs. 1
UmwG § 168
BGB § 613a
MTArb § 62
ZPO § 265

Fundstellen:
AuA 2002, 564
NZA 2004, 624

Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente der Klägerin. Die am 23. September 1951 geborene, schwerbehinderte Klägerin war vom 10. Juni 1977 bis zum 31. Dezember 1999 bei der Freien und Hansestadt Hamburg - [...]
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