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BAG - Entscheidung vom 25.09.2002

10 AZR 554/01

Normen:
Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens (vom 11. Dezember 1996) in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen § 2 Ziff. 2.2 § 4
Gehaltsabkommen (vom 25. Februar 1999) über die Tarifgehälter in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen § 5
Lohnabkommen (vom 25. Februar 1999) über die Tariflöhne in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen § 7
BGB § 362 Abs. 1 § 271 Abs. 2
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 § 77 Abs. 3

Fundstellen:
AuA 2003, 53
BAGReport 2003, 85

Die Parteien streiten darüber ob die Beklagte eine übertarifliche betriebliche Sonderzahlung um den Betrag einer tariflichen Einmalzahlung verringern durfte. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Metallindustrie mit ca. [...]
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