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BAG - Entscheidung vom 17.04.2002

5 AZR 400/00

Normen:
ZPO §§ 139 253 Abs. 2 Nr. 2 § § 256, 260, 322 Abs. 1
BeschFG § 2 Abs. 1
TzBfG § 4 Abs. 1
Runderlaß des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Landes Niedersachsen (vom 29. Juni 1990) - 404.3-03 203/24 (30) - Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben im Angestelltenverhältnis mit Lehraufgaben des höheren Dienstes (Nds. MBl.Nr. 24/1990 S 882)
Runderlaß des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Landes Niedersachsen (vom 13. August 1993) - 404.3-03 203/24 (39) - Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis nach dem BAT beschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit Lehraufgaben desgehobenen Dienstes an wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen sowie der vom BATBAT erfaßten Hilfskräfte (Nds. MBl. Nr. 30/1993 S 958)

Fundstellen:
BAGReport 2003, 123
DB 2003, 341

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach VergGr. II a BAT zu vergüten ist. Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1988 an der Universität Oldenburg als 'Lehrkraft für besondere Aufgaben des gehobenen Dienstes' [...]
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