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BAG - Entscheidung vom 14.02.2002

8 AZR 232/01

Normen:
TVG § 1 (Auslegung) § 1 (Tarifverträge: Bewachungsgewerbe)
BGB § 242
MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg (vom 15. Juli 1998 idF vom 7. Juni 1999) §§ 2 3 6
Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg (vom 15. Juli 1998, gültig ab 1. Juli 1998 und vom 7. Juni 1999, gültig ab 1. Juli 1999) §§ 2 4

Fundstellen:
NZA 2002, 871

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin nach dem Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg für die Monate Mai bis August 1999. Die Klägerin war von 1995 bis [...]
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