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BAG - Entscheidung vom 12.12.2002

8 AZR 37/02

Normen:
BAT §§ 22 23 Lehrer
Runderlaß des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllen (Nichterfüllererlaß, vom 20. November 1981, zuletzt geändert durch Runderlaß vom 17. November 1994)
Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG, vom 23. Juni 1989) § 19

Fundstellen:
NZA 2004, 568

Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers in die VergGr. III BAT und die entsprechende Vergütung. Der im Jahre 1940 in der Türkei geborene Kläger erwarb am 25. Juni 1960 das Diplom für Volksschullehrer [...]
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