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BAG - Entscheidung vom 29.05.2002

5 AZR 370/01

Normen:
BGB §§ 145 ff. 151 611 242 (Betriebliche Übung)
Richtlinie des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (93/104/EG, vom 23. November 1993 - ABl. EGEG Nr. L307 vom 13. Dezember 1993, Seite 18) Art. 1, 2
Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG, vom 12. Juni 1989 - ABl. EGEG Nr. L183 vom 29. Juni 1989, Seite 1) Art. 2
Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg (AZV Feu) § 4 § 5

Fundstellen:
NZA 2003, 120

Die Parteien streiten um Überstundenvergütung. Der Kläger ist seit dem 1. Juni 1992 als Gerätewart und Gruppenführer der Feuerwehr bei der Beklagten beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher [...]
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