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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.06.2001

13 S 542/01

Normen:
AuslG § 42 Abs. 6

Fundstellen:
ZAR 2001, 227

Der Senat hat die Beschwerde lediglich insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Herausgabe des [...]
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