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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.06.2001

13 S 625/01

Normen:
AuslG § 28 Abs. 3 Satz 2
IT-AV § 1
IT-AV § 2
AEVO § 9 Nr. 6
ARB 1/80 Art. 13
ARB 1/80 Art. 6
ARB 2/76 Art. 7

Die nach Zulassung durch den Senat statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf [...]
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