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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.09.2001

11 S 2099/01

Normen:
AuslG § 50 Abs. 1 Satz 1
AsylVfG § 34
AsylVfG § 34 a
AsylVfG § 71 Abs. 5
AsylVfG § 71 Abs. 6 Satz 1

Der Antrag, die Beschwerde gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss zuzulassen, hat keinen Erfolg. Aus dem Antragsvorbringen ergibt sich nicht, dass der allein geltend gemachte Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel [...]
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