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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 25.04.2001

4 W 27/01

Normen:
ZPO § 319

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 433

Die sofortige Beschwerde ist in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Sie ist gemäß §§ 319 Abs. 3 , 567 Abs. 1 , 577 ZPO statthaft. Ihre Einlegung entspricht der in § 569 Abs. 1 und 2 vorgeschriebenen Form. Die [...]
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