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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 27.06.2001

17 WF 232/01

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
BGB § 1615 I § 1605 Abs. 1 S. 1 § 1615I Abs. 3 S. 1 § 1615I Abs. 2 § 1603 Abs. 1 § 1615 I Abs. 1 § 1605 Abs. 1, Abs. 1 S. 1
EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2001, 419

Die gem. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe bietet teilweise Aussicht auf Erfolg. 1. Daß das Amtsgericht zunächst nur über die Bewilligung von [...]
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