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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 20.11.2001

17 UF 295/01

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
BGB § 1629 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1032

Die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat der Klägerin zu Recht Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverfolgung mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg [...]
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