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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 20.09.2001

18 WF 22/01

Normen:
BGB § 1712 Abs. 1 Nr. 2 § 1713 Abs. 1 S. 1 § 1714 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2002, 71

Die Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe ist nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die gesetzliche Vertretung für das antragstellende Kind hat das Jugendamt als [...]
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