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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 23.05.2001

2 U 77/01

Normen:
HGB § 431 § 435

Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2001, 351

Die Berufung hat Erfolg. Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 39.851, DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.02.2000 zu. Die Beklagte ist der Klägerin gemäß §§ 398 BGB , 459 , 425 , 429 [...]
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