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OLG Naumburg - Entscheidung vom 26.06.2001

11 U 253/99

Normen:
SchuldRAnpG § 23 § 12 Abs. 2 § 23 Abs. 6, Abs. 3 § 23 Abs. 6 S. 2 § 12 Abs. 2 S. 1, S. 2 § 20
ZPO § 543 Abs. 1 § 287 ZPO § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1 § 249 § 393 § 288 § 284 Abs. 1
ZGB § 296 Abs. 1 S. 1 §§ 312 ff.

Fundstellen:
NZM 2002, 140
OLGReport-Naumburg 2002, 109
VIZ 2002, 240

Die Berufung ist zulässig (§§ 511 , 511a , 516 , 518 , 519 ZPO ), aber nur teilweise begründet. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB , da sie Eigentümerin der im Auftrag der [...]
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