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OLG Naumburg - Entscheidung vom 06.06.2001

3 WF 69/01

Normen:
ZPO § 652 § 652 Abs. 2 § 648 Abs. 2 § 97 Abs. 1 § 114
BGB § 1613 Abs. 1
GKG § 17 Abs. 1, Abs. 4

1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin nach § 652 ZPO ist zunächst insoweit unzulässig, wie mit ihr die Antragsgegnerin mangelnde Leistungsfähigkeit einwendet. Denn nach § 652 Abs. 2 ZPO kann mit der [...]
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