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OLG Naumburg - Entscheidung vom 13.11.2001

8 WF 241/01

Normen:
ZPO § 97 § 233 § 577 Abs. 1 § 577 Abs. 2 § 339 Abs. 1 § 238 Abs. 1 S. 1 § 341 Abs. 1 S. 2 § 238 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1342

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 341 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), aber unbegründet. 1. Durch Versäumnisurteil vom 19. Juni 2001 hat das Familiengericht den Beklagten verurteilt, an sein - von der [...]
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