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OLG München - Entscheidung vom 16.08.2001

29 U 3630/00

Normen:
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 § 1
AMG § 21 Abs. 1
LMBG § 2 Abs. 1 § 2 § 11 Abs. 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 § 11 Abs. 1 Nr. 1 a § 2 Abs. 1 Hs. 1, Hs. 2 § 11
ZPO § 712 § 712 Abs. 1 § 91 § 708 Nr. 10 § 711 S. 1

Fundstellen:
LMuR 2001, 145
OLGReport-München 2002, 27

Die Parteien streiten um die Zulässigkeit des Vertriebs eines von der Beklagten als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produkts. Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verband, der für sich die Klagebefugnis gemäß § 13 [...]
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