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OLG München - Entscheidung vom 01.03.2001

1 U 2399/00

Normen:
BGB § 426 § 839
GG Art. 34 Art. 90 Abs. 2
BayStrWG Art. 72

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 359

Der Kläger verlangt als Versicherer eines Unfallbeteiligten vom Beklagten für von ihm erbrachte und noch zu erbringende Schadensersatzleistungen den Gesamtschuldnerausgleich. Am 24.12.1994 befuhr Gabriele R mit ihrem [...]
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