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OLG München - Entscheidung vom 03.05.2001

18 W 1204/01

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2
ZPO § 9
URüV § 7 Abs. 1 S. 1
BGB § 197
GKG § 12

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 220
OLGReport-München 2001, 220

Die zulässige Beschwerde der aus eigenem Recht beschwerdeberechtigten Prozeßbevollmächtigten des Beklagten zu 1) (§ 9 Abs. 2 BRAGO ) führt zum Erfolg. Unzutreffend hat das Landgericht den Streitwert gemäß § 9 ZPO [...]
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