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OLG München - Entscheidung vom 08.02.2001

29 U 3797/00

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 6 § 19 § 14 § 19 Abs. 1, Abs. 2 § 14 Abs. 2 Nr. 2
BGB § 242
ZPO § 148 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 97 § 92 Abs. 1 S. 1 § 708 Nr. 10 § 711 S. 1 § 713

Fundstellen:
GRUR-RR 2002, 57
OLGR-München 2001, 252

Die Parteien streiten um markenrechtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprüche der Klägerin. Die Klägerin ist Inhaberin der am 19.6.1995 angemeldeten und am 25.10.1996 in das vom Patentamt geführte Register [...]
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