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OLG München - Entscheidung vom 28.06.2001

29 U 6094/00

Normen:
MarkenG § 126 Abs. 1 § 127 § 128 § 127 Abs. 4 § 128 Abs. 1 § 127 Abs. 4 Nr. 1 §§ 126 ff.
ZPO § 148 § 708 Nr. 10 § 711
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 § 3
Lebensmittel-KennzeichnungsVO § 3 Abs. 1 Nr. 2
FertigpackungsVO § 29 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 366

Die Klägerinnen sind unmittelbare Wettbewerber der Beklagten im Vertrieb von Fruchtsaftgetränken. Die Klägerin zu 1), die mit der gegen die damals noch in Gründung befindliche Beklagte und deren Geschäftsführer Karl H. [...]
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