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OLG München - Entscheidung vom 07.06.2001

1 W 1307/01

Normen:
GVG § 17a
BGB § 426 § 839 § 840
VwGO § 40

Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 45

I. Der Kläger begehrt von den Beklagten zu 1) und 2), gestützt auf die Vorschrift zum Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB ) die samtverbindliche Zahlung von 2.746.462,41 DM. Diesen Betrag hat der Kläger zur Beseitigung [...]
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