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OLG Köln - Entscheidung vom 21.09.2001

27 WF 188/01

Normen:
BGB § 1360a

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1134
OLGReport-Köln 2002, 143

Die als sofortige Beschwerde zu wertende Erinnerung des Beklagten ist begründet. Das Rechtsmittel richtet sich dagegen, dass das Amtsgericht die hälftigen Gerichtskosten in Höhe von 357,50 DM als ausgleichungspflichtig [...]
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