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OLG Köln - Entscheidung vom 18.01.2001

27 WF 2/02

Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Festsetzung eine Zwangsgeldes nach § 888 ZPO ist unzulässig, weil der Antragsteller seine Verpflichtung zur Auskunft gem. § 1379 BGB erfüllt hat. [...]
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