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OLG Köln - Entscheidung vom 08.10.2001

27 UF 102/01

Normen:
BGB § 1587o Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 829
OLGReport-Köln 2002, 176

Die nach §§ 621 e ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Antragstellerin greift die Entscheidung des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich mit der Begründung an, dass eine Entscheidung aufgrund des von den [...]
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