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OLG Köln - Entscheidung vom 28.02.2001

26 UF 18/01

Normen:
BGB § 1909
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1, 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1655
OLGReport-Köln 2002, 143

Die nach § 57 I Nr. 3 i.V.m. § 20 II FGG zulässige Beschwerde ist in der Sache begründet. Der aufgrund der Entscheidung des Familiengerichts angerufene Familiensenat ist nach dem Prinzip der formellen Anknüpfung (§ 119 [...]
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