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OLG Köln - Entscheidung vom 09.07.2001

21 UF 136/00

Normen:
BGB § 1612 b

I. Das Versäumnis-Urteil des Senats vom 04.12.2000 (21 UF 136/00) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Beklagte ab 01.01.2001 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 135 % des jeweiligen Regelbetrages der [...]
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