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OLG Köln - Entscheidung vom 25.01.2001

6 W 104/00

Normen:
ZPO §§ 793, 890, 891, 577a

Die gem. §§ 793 , 890 Abs. 1 , 891 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Unbegründet ist auch die gem. § 577 a ZPO zulässige Anschlussbeschwerde der Schuldnerin. I. [...]
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