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OLG Koblenz - Entscheidung vom 30.04.2001

3 U 1428/00

Normen:
ZPO § 534 § 92 Abs. 2

Nach Antrag war das Urteil des Landgerichts Mainz gemäß § 534 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären, soweit es durch den Berufungsantrag nicht angefochten wird. Da der Antrag des Klägers jedoch über die [...]
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