Die gemäß §§ 25 Abs. 3 GKG , 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Streitwertbeschwerde ist begründet, denn das Landgericht hat den Wert zu niedrig festgesetzt. 1. Der Kläger hat im Prozess eine Hauptforderung von 15931,53 DM [...]
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