Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 27.02.2001

8 W 75/00

Normen:
GKG § 25 Abs. 32
ZPO §§ 485 f.

Fundstellen:
AGS 2001, 253
OLGReport-Karlsruhe 2001, 360

Die gemäß § 25 Abs. 3 GKG zulässige Beschwerde hatte in der Sache nur insoweit Erfolg, als der Streitwert rechnerisch richtig auf 58.903,00 DM (26.203,00 DM + 32.700,00 DM) festzusetzen war. Dagegen ist die Beschwerde [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen