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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 19.09.2001

8 W 35/01

Normen:
ZPO § 252 § 567 § 272 § 216 Abs. 2 § 97

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2001, 459

Mit der analog §§ 252 , 567 ZPO zulässigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Ablehnung einer alsbaldigen Terminsbestimmung. In ihrer am 30.01.2001 eingereichten Klage hatte die Klägerin darauf hingewiesen, [...]
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