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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 27.03.2001

2 UF 59/00

Normen:
ZPO § 519 b Abs. 1 S. 2 § 519 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2002, 200

I. Die Kläger haben als eheliche Kinder des Beklagten diesen zunächst auf Auskunft und dann auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Zuletzt wurden mit Schriftsatz vom 26.1.2000 für den Kläger Ziff. 1 [...]
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