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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 12.12.2001

7 U 102/00

Normen:
BGB § 823 § 847

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2002, 396

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. Der Beklagte haftet als beamteter ärztlicher Direktor des Klinikums der Universität H. [...]
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