Die sofortige Beschwerdedes Klägers (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RpflG ) ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, hat aber in der Sache keinen Erfolg. I. Die nach § 577 Abs. 2 ZPO geltende zweiwöchige [...]
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