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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.06.2001

23 W 213/01

Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 2002, 54
JurBüro 2002, 194
OLGReport-Hamm 2002, 229

Der als 'Erinnerung' bezeichnete Rechtsbehelf der Beklagten ist als sofortige Beschwerde zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ) und hat auch in der Sache Erfolg. Die Streithelfer können die hälftige Erstattung [...]
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