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OLG Hamm - Entscheidung vom 21.09.2001

30 U 54/01

Normen:
BGB § 145 § 147 Abs. 2 § 148 § 567
EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DRsp I(133)801b-c
NZM 2002, 218
ZMR 2002, 196

Vgl. auch OLG Düsseldorf (Urteil - 24 U 214/00 - 6.7.2001, ZMR 2002, 189), wonach § 567 BGB a.F., auch dann gelten soll, wenn nur eine Mietvertragspartei - aufgrund einseitigen Optionsrechts - die Laufzeit des [...]
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