Der als 'Erinnerung' bezeichnete Rechtsbehelf der Klägerin ist als sofortige Beschwerde zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 Rechtspflegergesetz ) und hat auch in der Sache Erfolg. Sie wendet sich zu Recht gegen die [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!