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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.06.2001

23 W 203/01

Normen:
KostÄndG 1957KostÄndG 1957 Art. IX Abs. 1 Art. IX Abs. 2
ZPO § 91 Abs. 2 S. 4, S. 3
BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
AGS 2002, 124
OLGReport-Hamm 2002, 246

Der als 'Erinnerung' bezeichnete Rechtsbehelf der Klägerin ist als sofortige Beschwerde zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 Rechtspflegergesetz ) und hat auch in der Sache Erfolg. Sie wendet sich zu Recht gegen die [...]
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