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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.07.2001

3 U 75/99

Normen:
MarkenG § 14
ZPO § 263

Die Klägerin ist eine Volksbank in Bremen, sie hat Geschäftsstellen auch sonst im norddeutschen Raum (Anlage K 1). Die Beklagte zu 1) - ihr Vorstandsvorsitzender ist der Beklagte zu 2) - betreibt den Immobilienhandel [...]
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