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OLG Hamburg - Entscheidung vom 29.05.2001

8 W 131/01

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 34 Abs. 2

Fundstellen:
AGS 2002, 8
OLGReport-Hamburg 2001, 462

Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache Erfolg. Zu Recht macht die Antragstellerin eine Beweisgebühr ihrer Verfahrensbevollmächtigten geltend. Diese haben die [...]
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