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OLG Hamburg - Entscheidung vom 18.05.2001

8 W 112/01

Normen:
BRAGO § 37 Nr. 3

Fundstellen:
AGS 2002, 87
MDR 2001, 1441
OLGReport-Hamburg 2001, 379

Die Erinnerung der Klägerin ist als sofortige Beschwerde gern. § 104 Abs. 3 ZPO zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat die Rechtspflegerin eine Gebühr für den Antrag auf einstweilige Anordnung, dass die [...]
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