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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.01.2001

5 WF 222/00

Normen:
BGB § 1578 § 1361

Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe bleibt erfolglos. Die Begründung des Amtsgerichts, daß die Einkünfte der Beklagten auf ihren Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen anzurechnen seien, [...]
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