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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.09.2001

3 UF 213/01

Normen:
BGB § 1629 Abs. 1 § 1629 Abs. S. 2 § 1643 Abs. 2

Die Antragstellerin hat die alleinige elterliche Sorge für den geborenen. Nachdem der Kindesvater - die Ehe der Kindeseltern ist geschieden - die Erbschaft nach seiner am verstorbenen Mutter, ausgeschlagen hat, hat die [...]
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