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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.10.2001

3 WF 167/01

Normen:
ZPO § 124 § 127

Die mehr als 2 Jahre nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses eingelegte Beschwerde war wegen Verwirkung als unzulässig zu verwerfen. Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren sind gemäß § 127 ZPO grundsätzlich [...]
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