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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.11.2001

3 Ws 662/01

Normen:
StPO § 408 Abs. 2 S. 2 § 211
StGB § 142

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 78

Der rechtzeitig gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig. Die Antragsschrift entspricht nicht den zwingenden gesetzlichen Vorschriften (§ 172 III StPO ), über die der Antragsteller zutreffend [...]
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