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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.11.2001

6 W 131/01

Normen:
ZPO § 888 § 577 Abs. 2 § 97 Abs. 2
PatG § 139 Abs. 3

Fundstellen:
GRURR-RR 2002, 120

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere innerhalb der Frist des § 577 Abs. 2 ZPO eingelegt. Nach dem von der Beklagten vorgelegten Sendebericht ist davon auszugehen, dass der Inhalt der Beschwerdeschrift vom [...]
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